Sätze geprüft am 4. August 2026

Wie viel Zuschuss bekommen Sie?

Wir rechnen Ihre Förderung aus, erstellen den technischen Nachweis und begleiten den Antrag, bis der Zuschuss bewilligt ist. Sie sanieren, wir holen das Geld.

Kostenlos und unverbindlich. Kein Vertrag, keine Verpflichtung — Sie entscheiden danach, ob Sie uns beauftragen.

  • 1.000+ · begleitete Sanierungen
  • >99 % · Förderannahme-Quote
  • 4,7 / 5 · Sterne bei Google
  • dena-gelistet · deutschlandweit, auf Wunsch vor Ort

Unser Expertenteam – bekannt aus

DER SPIEGELFOCUSBILDHamburger AbendblattMSNinside digitalpv magazine
Überblick

Vier Sätze, aus denen sich fast jede Förderung zusammensetzt

80 %max.

Heizungstausch

30 % Grund plus Boni · 80 % bei Haushaltseinkommen unter 30.000 € (40.000 € mit Kind), sonst bis 70 %

50 %max.

Fachplanung & Baubegleitung

bis 5.000 € im Ein- und Zweifamilienhaus

15 %grund

Gebäudehülle

Fenster, Türen, Dach, Fassade — BAFA

5 %obendrauf

Sanierungsfahrplan (iSFP)

verdoppelt zugleich die Obergrenze auf 60.000 €

Welcher Satz für Sie gilt, hängt an Ihrem Haus.

Baujahr, Reihenfolge, Stichtag — daran scheitern die meisten Anträge. Sagen Sie uns Ihr Vorhaben, wir rechnen es durch und sagen Ihnen, was drin ist.

Förderung anfragen
Maßnahmen

Was für Ihr Vorhaben gilt

Jede Maßnahme mit ihrem Fördersatz, dem Höchstbetrag für die erste Wohneinheit und dem zuständigen Programm. Die Sätze und Höchstbeträge gelten für die erste Wohneinheit und ohne Sanierungsfahrplan — mit ihm verdoppelt sich die Obergrenze an der Gebäudehülle auf 60.000 €. Was der iSFP bringt → · Staffel im Mehrfamilienhaus →

19.600 €

So viel Zuschuss ist beim Heizungstausch maximal drin — 70 % auf 28.000 € förderfähige Kosten der ersten Wohneinheit.

KfW 458 · geprüft am 04.08.2026

Stichtage

Was Sie heute bekommen, gibt es 2027 nicht mehr

Beim Heizungstausch sinken Bonus und Höchstbetrag ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich. Wer vorher beantragt, sichert sich die heutigen Werte.

Wer bis Februar wartet, verliert rund 1.600 €. Vier Prozentpunkte weniger Bonus auf 28.000 € förderfähige Kosten, dazu 750 € weniger anrechenbare Kosten. Und das ist nur der erste Schritt von vieren.

heute
16 %
Klimageschwindigkeits-Bonus
förderfähig bis 28.000 €
ab 01.02.2027
12 %
Klimageschwindigkeits-Bonus
förderfähig bis 27.250 €
ab 01.08.2027
8 %
Klimageschwindigkeits-Bonus
förderfähig bis 26.500 €
ab 01.02.2028
4 %
Klimageschwindigkeits-Bonus
förderfähig bis 25.750 €
Rechenbeispiel

Neue Fenster für 20.000 €

Einfamilienhaus, kein Sanierungsfahrplan. So setzt sich der Zuschuss zusammen.

Angebot des Fachbetriebs20.000,00 €
davon förderfähig (Obergrenze 30.000 €)20.000,00 €
Grundförderung 15 %3.000,00 €
Ihr Eigenanteil17.000,00 €
Zuschuss vom Staat3.000,00 €

Mit individuellem Sanierungsfahrplan steigt die Obergrenze der förderfähigen Kosten auf 60.000 €, und auf den Anteil darüber kommen 5 % hinzu. Der iSFP-Bonus ist also kein pauschaler Aufschlag auf die ganze Summe.

Die Alternative

Zuschuss oder Steuerbonus?

Beides zusammen geht nicht. Sie entscheiden sich für einen Weg.

Zuschuss15 %Sofort ausgezahlt, unabhängig von Ihrer Steuerlast. Setzt voraus, dass der Antrag vor der Beauftragung gestellt wird — dafür brauchen Sie den Nachweis.
Steuerbonus20 %Verteilt über drei Jahre und nur, soweit Sie entsprechend Steuern zahlen. Ohne Steuerlast läuft der Bonus ins Leere.

Wir sind keine Steuerberater. Was in Ihrem Fall günstiger ist, hängt von Ihrer persönlichen Steuersituation ab — dazu dürfen und können wir nicht verbindlich beraten. Sprechen Sie das bitte mit Ihrem Steuerberater ab. Wir begleiten Sie beim Zuschussweg.

Der vollständige Vergleich nach § 35c EStG →

Unsere Leistung

Was wir für Sie übernehmen

Die Reihenfolge ist der häufigste Grund für abgelehnte Anträge: erst beantragen, dann beauftragen. Genau dafür sind wir da.

Wir prüfen Ihr Vorhaben

Wir gehen Haus, Maßnahme und Reihenfolge mit Ihnen durch und sagen Ihnen, welche Förderung erreichbar ist — und was sie unter dem Strich bringt.

Wir erstellen den Nachweis

TPB bei der BAFA, BzA bei der KfW — ausgestellt von einem dena-gelisteten Experten aus unserem Team. Ohne ihn gibt es keinen Zuschuss — und er muss vor der Beauftragung des Handwerksbetriebs vorliegen.

Wir begleiten bis zur Auszahlung

Nach der Maßnahme stellen wir den Abschlussnachweis aus, damit das Geld auch wirklich fließt.

Wir übernehmen das komplett.

Ein Anruf oder fünf Fragen im Formular — den Rest machen wir: prüfen, Nachweis erstellen, Antrag begleiten, bis der Zuschuss bewilligt ist.

Förderung anfragen
Herkunft der Zahlen

Alle Zahlen stammen aus drei Quellen

Die Förderlandschaft ändert sich mehrmals im Jahr. Jeder Fördersatz und jeder Höchstbetrag auf dieser Seite kommt aus einer dieser drei Förderrichtlinien — mit dem Datum, an dem wir sie zuletzt gegen das Original abgeglichen haben.

HeizungKfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonengeprüft am 04.08.2026
GebäudehülleBAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäudegeprüft am 23.07.2026
BaubegleitungBAFA – Fachplanung und Baubegleitunggeprüft am 22.07.2026
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Ich habe schon saniert – kann ich die Förderung noch beantragen?

Nein. Der Förderantrag muss immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, spätestens vor Beauftragung des Handwerksbetriebs. Ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung ist zulässig. Eine bereits begonnene oder abgeschlossene Sanierung lässt sich nicht rückwirkend fördern.

Was ändert sich 2027?

Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte, die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit um 750 € je Halbjahr. Wer 2026 beantragt, sichert sich die heutigen Sätze.

Zuschuss oder Steuerbonus?

Beides zusammen geht nicht. Der Zuschuss bringt bei der Gebäudehülle 15 % sofort, der Steuerbonus 20 % verteilt über drei Jahre – und nur, wenn Sie entsprechend Steuern zahlen.

Wie hoch ist die BEG-Förderung genau?

Die Grundförderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan kommen 5 % hinzu – allerdings nur auf den Kostenanteil, der über dem Grundbetrag liegt, nicht auf die gesamte Summe. Gleichzeitig verdoppelt der Sanierungsfahrplan die Obergrenze der förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 € für die erste Wohneinheit.

Was ist eine TPB?

Die Technische Projektbeschreibung ist Voraussetzung für die BEG-Förderung bei der BAFA. Sie wird vor Beauftragung der Handwerksleistung von einem gelisteten Energie-Effizienz-Experten erstellt. Ihre TPB-ID ist zwei Monate gültig — in dieser Zeit muss der Antrag gestellt sein. Nach dem Bescheid haben Sie 36 Monate zum Sanieren.

Was passiert, wenn mein Vorhaben nicht förderfähig ist?

Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass Ihr Vorhaben nicht förderfähig ist, erhalten Sie den vollen Betrag zurück.

Direkt fragen

Zwei Zeilen genügen

Schreiben Sie kurz, was Sie vorhaben. Ein dena-gelisteter Energieberater sieht sich Ihren Fall an und sagt Ihnen, welche Förderung erreichbar ist und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen müssen.

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Lieber sprechen? 040 2396 900 606, Montag bis Freitag.

Ihr Vorhaben in Kürze

Wir melden uns zeitnah — kostenlos und unverbindlich.

Mit dem Absenden stimmen Sie der Kontaktaufnahme zu. Ihre Angaben nutzen wir nur, um Ihre Anfrage zu bearbeiten — wir verkaufen sie nicht und geben sie nicht zu Werbezwecken an andere Unternehmen weiter. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung. Kostenlos & unverbindlich.

Nächster Schritt

Sehen Sie in zwei Minuten, was für Sie drin ist.

Fünf Fragen zu Ihrem Vorhaben — danach rufen wir Sie an und sagen Ihnen, was für Ihr Haus drin ist. Kostenlos und unverbindlich.