Wie viel Zuschuss bekommen Sie?
Wir rechnen Ihre Förderung aus, erstellen den technischen Nachweis und begleiten den Antrag, bis der Zuschuss bewilligt ist. Sie sanieren, wir holen das Geld.
Kostenlos und unverbindlich. Kein Vertrag, keine Verpflichtung — Sie entscheiden danach, ob Sie uns beauftragen.
- 1.000+ · begleitete Sanierungen
- >99 % · Förderannahme-Quote
- 4,7 / 5 · Sterne bei Google
- dena-gelistet · deutschlandweit, auf Wunsch vor Ort
Unser Expertenteam – bekannt aus






Vier Sätze, aus denen sich fast jede Förderung zusammensetzt
Heizungstausch
30 % Grund plus Boni · 80 % bei Haushaltseinkommen unter 30.000 € (40.000 € mit Kind), sonst bis 70 %
Fachplanung & Baubegleitung
bis 5.000 € im Ein- und Zweifamilienhaus
Gebäudehülle
Fenster, Türen, Dach, Fassade — BAFA
Welcher Satz für Sie gilt, hängt an Ihrem Haus.
Baujahr, Reihenfolge, Stichtag — daran scheitern die meisten Anträge. Sagen Sie uns Ihr Vorhaben, wir rechnen es durch und sagen Ihnen, was drin ist.
Was für Ihr Vorhaben gilt
Jede Maßnahme mit ihrem Fördersatz, dem Höchstbetrag für die erste Wohneinheit und dem zuständigen Programm. Die Sätze und Höchstbeträge gelten für die erste Wohneinheit und ohne Sanierungsfahrplan — mit ihm verdoppelt sich die Obergrenze an der Gebäudehülle auf 60.000 €. Was der iSFP bringt → · Staffel im Mehrfamilienhaus →
So viel Zuschuss ist beim Heizungstausch maximal drin — 70 % auf 28.000 € förderfähige Kosten der ersten Wohneinheit.
KfW 458 · geprüft am 04.08.2026
Was Sie heute bekommen, gibt es 2027 nicht mehr
Beim Heizungstausch sinken Bonus und Höchstbetrag ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich. Wer vorher beantragt, sichert sich die heutigen Werte.
Wer bis Februar wartet, verliert rund 1.600 €. Vier Prozentpunkte weniger Bonus auf 28.000 € förderfähige Kosten, dazu 750 € weniger anrechenbare Kosten. Und das ist nur der erste Schritt von vieren.
Neue Fenster für 20.000 €
Einfamilienhaus, kein Sanierungsfahrplan. So setzt sich der Zuschuss zusammen.
Mit individuellem Sanierungsfahrplan steigt die Obergrenze der förderfähigen Kosten auf 60.000 €, und auf den Anteil darüber kommen 5 % hinzu. Der iSFP-Bonus ist also kein pauschaler Aufschlag auf die ganze Summe.
Zuschuss oder Steuerbonus?
Beides zusammen geht nicht. Sie entscheiden sich für einen Weg.
Wir sind keine Steuerberater. Was in Ihrem Fall günstiger ist, hängt von Ihrer persönlichen Steuersituation ab — dazu dürfen und können wir nicht verbindlich beraten. Sprechen Sie das bitte mit Ihrem Steuerberater ab. Wir begleiten Sie beim Zuschussweg.
Was wir für Sie übernehmen
Die Reihenfolge ist der häufigste Grund für abgelehnte Anträge: erst beantragen, dann beauftragen. Genau dafür sind wir da.
Wir prüfen Ihr Vorhaben
Wir gehen Haus, Maßnahme und Reihenfolge mit Ihnen durch und sagen Ihnen, welche Förderung erreichbar ist — und was sie unter dem Strich bringt.
Wir erstellen den Nachweis
TPB bei der BAFA, BzA bei der KfW — ausgestellt von einem dena-gelisteten Experten aus unserem Team. Ohne ihn gibt es keinen Zuschuss — und er muss vor der Beauftragung des Handwerksbetriebs vorliegen.
Wir begleiten bis zur Auszahlung
Nach der Maßnahme stellen wir den Abschlussnachweis aus, damit das Geld auch wirklich fließt.
Wir übernehmen das komplett.
Ein Anruf oder fünf Fragen im Formular — den Rest machen wir: prüfen, Nachweis erstellen, Antrag begleiten, bis der Zuschuss bewilligt ist.
Alle Zahlen stammen aus drei Quellen
Die Förderlandschaft ändert sich mehrmals im Jahr. Jeder Fördersatz und jeder Höchstbetrag auf dieser Seite kommt aus einer dieser drei Förderrichtlinien — mit dem Datum, an dem wir sie zuletzt gegen das Original abgeglichen haben.
Kurz beantwortet
Ich habe schon saniert – kann ich die Förderung noch beantragen?+
Nein. Der Förderantrag muss immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, spätestens vor Beauftragung des Handwerksbetriebs. Ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung ist zulässig. Eine bereits begonnene oder abgeschlossene Sanierung lässt sich nicht rückwirkend fördern.
Was ändert sich 2027?+
Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte, die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit um 750 € je Halbjahr. Wer 2026 beantragt, sichert sich die heutigen Sätze.
Zuschuss oder Steuerbonus?+
Beides zusammen geht nicht. Der Zuschuss bringt bei der Gebäudehülle 15 % sofort, der Steuerbonus 20 % verteilt über drei Jahre – und nur, wenn Sie entsprechend Steuern zahlen.
Wie hoch ist die BEG-Förderung genau?+
Die Grundförderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan kommen 5 % hinzu – allerdings nur auf den Kostenanteil, der über dem Grundbetrag liegt, nicht auf die gesamte Summe. Gleichzeitig verdoppelt der Sanierungsfahrplan die Obergrenze der förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 € für die erste Wohneinheit.
Was ist eine TPB?+
Die Technische Projektbeschreibung ist Voraussetzung für die BEG-Förderung bei der BAFA. Sie wird vor Beauftragung der Handwerksleistung von einem gelisteten Energie-Effizienz-Experten erstellt. Ihre TPB-ID ist zwei Monate gültig — in dieser Zeit muss der Antrag gestellt sein. Nach dem Bescheid haben Sie 36 Monate zum Sanieren.
Was passiert, wenn mein Vorhaben nicht förderfähig ist?+
Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass Ihr Vorhaben nicht förderfähig ist, erhalten Sie den vollen Betrag zurück.
Zwei Zeilen genügen
Schreiben Sie kurz, was Sie vorhaben. Ein dena-gelisteter Energieberater sieht sich Ihren Fall an und sagt Ihnen, welche Förderung erreichbar ist und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen müssen.
- ✓ Kostenlos und unverbindlich
- ✓ Antwort von einem Menschen, nicht aus einem Verteiler
- ✓ Kein Vertrag, keine Verpflichtung
Lieber sprechen? 040 2396 900 606, Montag bis Freitag.
Sehen Sie in zwei Minuten, was für Sie drin ist.
Fünf Fragen zu Ihrem Vorhaben — danach rufen wir Sie an und sagen Ihnen, was für Ihr Haus drin ist. Kostenlos und unverbindlich.